Immer wieder kommt es dazu, trauernde Angehörige zu
betrügen oder abzuzocken. Die Trauerphase der Hinterbliebenen wird dabei von den Abzockern schamlos ausgenutzt.
Um Sie als Angehörige vor materiellem und
finanziellem Schaden zu bewahren, möchten wir Ihnen in hier einen kleinen Überblick über die gängigsten Methoden des Trickbetrugs und der Abzocke
geben:
Einbruch ins Trauerhaus:
Die gängigste Methode der Einbrecher ist es, die Traueranzeigen in den
Tageszeitungen zu studieren um genau zu wissen, wann eine Wohnung unbeaufsichtigt
ist.
Wir empfehlen Ihnen deshalb einen Freunde oder Bekannte zu bitten die
Wohnung während Ihrer Abwesenheit zu beaufsichtigen.
Abzocker-Angebote:
Gar nicht selten erhalten Hinterbliebene dubiose
Angebote – im Aussehen oft wie eine Rechnung aufgemacht und häufig mit
ausgefülltem Überweisungsträger versehen. In diesen „Offerten“
geht es meistens um die Schaltung einer Traueranzeige oder eines
Nachrufes in Jahrbüchern, auf Internetseiten oder in anderen dubiosen
Medien.
Bezahlt man solche Angebots-Offerten, erscheint im
günstigsten Fall die Anzeige. Es ist in der Vergangenheit aber auch
schon vorgekommen, dass solche Medien trotz Bezahlung zahlreicher
Geprellter niemals erschienen sind.
Sollten Sie also eine solche Offerte (auch Angebot
oder Rechnung) bekommen, wenden Sie sich an Ihren Bestatter. Es ist
nicht die Rechnung der regulären Traueranzeige aus der Tageszeitung,
denn diese erhalten Sie in der Regel über das Bestattungsinstitut!
Nur wenn Sie als Betroffener solche Vorfälle Ihrem
Bestatter melden, kann dieser, gegebenenfalls mit Hilfe der
Fachverbände, dagegen vorgehen und andere vor dieser Abzocke warnen.
Rechnungen und Mahnungen:
Eine beliebte Masche der Trickbetrüger ist es,
Verstorbenen Rechnungen oder gar Mahnungen zu übersenden.
Äußerste Vorsicht ist jedoch immer dann angeraten,
wenn es sich um Rechnungen oder Mahnungen erotischen Inhalts
(beispielsweise pornografische Artikel oder Gentests/Vaterschaftstests)
handelt. Solche gehen überwiegend an männliche Verstorbene. Dabei
handelt es sich in den allermeisten Fällen um einen versuchten
Trickbetrug. Die Trickbetrüger nutzen hier das Schamgefühl der
Hinterbliebenen aus, die nicht selten schnell bezahlen, damit die jetzt
vermuteten (aber vermutlich gar nicht existierenden) erotischen
Neigungen des Verstorbenen nicht an die Öffentlichkeit gelangen.
Im Zweifelsfall schalten Sie in solchen Fällen einen Anwalt ein und stellen Strafanzeige wegen Betrugverdachts.