Viele wissen es nicht. Seit dem 1. Januar 2009 gilt für Handwerkerleistungen im privaten Bereich ein doppelter Steuerbonus. Ab dem 1. Januar 2006 galt ja bereits ein Steurbonus von bis zu 600 Euro. Am 5. Oktober hat nun das Bundeskabinett als Konjunkturmaßnahme den Steuerbonus von 20% von maximal von 3.000 Euro, auf 20% von maximal 6.000 Euro in den Jahren 2009 und 2010 angehoben. Abzusetzten von der Einkommenssteuer ist dabei der Lohn-Anteil für Erhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen von der Handwerkerrechnung, aber nicht die Materialkosten. Sparen Sie somit bis zu 1.200 Euro indem Sie in Ihre Heim investieren. |
Erstellt am: 10. März 2009
Kategorien: Bonus, doppelt, Geld, Konjunkturmaßnahme, Sparen, Steuer
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